Führerschein mit 17

Auflagen

Folgende Auflagen sind an den Führerschein mit 17 Jahren gebunden:

  1. Bis zum 18. Geburstag darf nur mit einer namentlich eingetragenen Begleitperson in der Prüfbescheinigung gefahren werden. Es dürfen auch mehrere Begleiter eingetragen sein.
  2. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und 5 Jahre den Führerschein der Klasse B (PKW) besitzen.
  3. Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
  4. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Der 17-jährige darf im Ausland nicht selber Fahren.

Kosten

Die Kosten für den Führerschein mit 17 sind fast die gleichen wie die mit 18 Jahren.


Einzige Ausnahme: Der Führerscheinantrag kostet inklusiv einer Begleitperson 60,30 € (statt 43,40 €). Jede weitere Begleitperson kostet zusätzlich 9,20 €.

Fahrschulausbildung

Die Fahrschulausbildung kann schon mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag durchgeführt werden. Bei bestandenen Prüfungen gibt es den Führerschein dann am Tag des 17. Geburtstages.

Das gleiche Prinzip mit der Ausbildung gilt auch für den Führerschein mit 18 Jahren, es kann also mit 17 ½ Jahren begonnen werden.

Weitere Infos & Tipps

Unser Tipp: Wer mit 17 Führerschein machen möchte, sollte wirklich rechtzeitig beginnen, damit es sich noch lohnt.

Achtung: Wer mit 17 Jahren den Führerschein beantragt, muss selber mit einem Erziehungsberechtigten zur zuständigen Führerscheinstelle gehen. Aber bitte vorher in die Fahrschule kommen und sich alle notwendigen Unterlagen holen, sonst geht ihr 2 mal zum Amt und das kostet Zeit und Nerven!

Zu Jedem Antrag, egal ob mit 17 oder 18, muss:

  • 1 Passbild,Ab 1.11.08 werden nur noch biometrische Passbilder akzeptiert
  • 1 gültiger Sehtest nicht älter als 1 Jahr
    (kostengünstig beim Optiker NICHT AUGENARZT!!!!!!!!!!) und
  • 1 Nachweis eines Lehrgangs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (egal, wann er gemacht wurde) vorliegen.

Tipp für Eilige:
Es ist clever, vor Beginn der gesamten Fahrschulausbildung alle erforderlichen Unterlagen in der Fahrschule abzugeben, weil von der Führerscheinantragsstellung bis zum Erhalt der Prüfbescheinigung ca. 3-4 Wochen vergehen. Erst bei Vorliegen dieses Dokumentes kann der Führerscheinbewerber theoretisch und praktisch geprüft werden.

Erstellt von Matthias Kloß am 26.01.2011 um 16:42 Uhr.

 

Fahrschule Härtel GmbH
Lamsfelder Str. 1
03044 Cottbus

Frank Wesenigk : 01573 / 0940259

webmail@fahrschule-haertel.de
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